Pflegedienst wechseln wie ?

pflegedienst wechseln wie
Wechsel des Pflegedienstes - Wichtige Fragen und Antworten

Der Wechsel des Pflegedienstes ist in einigen Fällen unumgänglich. Es stehen verschiedene Gründe im Fokus, jedoch ist die Unzufriedenheit der Angehörigen oder des Patienten ausschlaggebend, ob ein Pflegedienstwechsel in Frage kommt.

 

Damit der Wechsel reibungslos vollzogen werden kann, geben wir eine Anleitung, wichtige Tipps und klären die rechtlichen Voraussetzungen. Den Pflegedienst wechseln wie es geht und worauf es dabei ankommt, wird in dem folgenden Beitrag ausführlich erläutert.

Pflegedienst wechseln wie? Erkennungsmerkmale eines guten Pflegedienstes

Ein guter Pflegedienst berät vorab und klärt Angehörige und Patienten über die Inhalte und Vertragsbestandteile auf.
Im Voraus erfolgt zusätzlich ein Hausbesuch, indem der Istzustand ermittelt wird. Vertraglich werden alle Aufgaben erfasst, die durch den Pflegedienst ausgeführt werden.
Der Pflegedienst sollte zudem bemüht sein, Kosten und Leistungsdarstellungen übersichtlich zu gestalten und Transparenz zu schaffen.
Ein guter Pflegedienst reagiert sofort auf Veränderungen bezüglich der Pflegebedürftigkeit des Patienten oder Leistungsanpassung. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, sollten bei einem kompetenten Pflegedienst an vorderster Stelle stehen.
Im Idealfall haben Angehörige und Patienten einen festen Ansprechpartner und können im Rahmen festgelegter Sprechzeiten, Kontakt aufnehmen.

Mögliche Gründe für einen Wechsel des Pflegedienstes?


- Unzufriedenheit bezüglich der Leistung des Pflegedienstes.
- Unpünktlichkeit
- Überforderung der Pflegekraft
- Unzuverlässigkeit
- Fachkenntnislücken
- Häufiger Personalwechsel
- Unübersichtliche Abrechnungsverfahren
- Antipathie zwischen Patient und Pflegekraft 1.)

Pflegedienst wechseln wie? Hinweise und Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Pflegedienstes


- Der Pflegedienst sollte auf jeden Fall nach Sympathiepunkten ausgesucht werden. Der Dienst ist täglich in dem Umfeld der Angehörigen und des Patienten, daher sollte die Chemie stimmen, wenn man sich täglich in den eigenen vier Wänden begegnet.

- Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Pflegecheckliste online gestellt, diese ist zum Download unter folgender Seite abrufbar: www.vz-nrw.de/Pflegecheckliste
- Pflegestützpunkte und Verbraucherzentralen beraten vollumfänglich über Rechte und Pflichten vor Abschluss des Pflegevertrags.

- Pflegeverträge sollten ausschließlich schriftlich geschlossen werden.

- Unzufriedenheiten bezüglich des aktuellen Pflegedienstes sollten stets angesprochen werden, in einigen Fällen genügt ein Gespräch, um Probleme zu beseitigen.
- Probleme sollten direkt mit der Leitung des Pflegedienstes besprochen werden.
1.)

Pflegedienst wechseln wie? Wie wird der Wechsel des Pflegedienstes vorgenommen?


Pflegedienst wechseln wie man es macht, worauf zu achten ist und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen.

Erst Vergleichen, dann wechseln!
Damit die Betreuung gesichert ist, sollten vor der Kündigung, Vergleiche angestellt werden und Angebote eingeholt werden. Nicht selten vergessen die Angehörigen, dass ein nahtloser Übergang stattfinden muss. 2.)

Wer kann den Pflegevertrag kündigen?
Nicht jede Person ist rechtlich dazu in der Lage den Pflegevertrag fristlos zu kündigen. Dies kann diejenige Person vornehmen, die den Pflegevertrag abgeschlossen hat, bzw. derjenige, der als gesetzlicher Betreuer eingetragen ist. 1.)

Welche Grundregeln müssen bei Vertragskündigung beachtet werden?
Die Vertragskündigung muss in schriftlicher Form vorliegen und wird dem Pflegedienst zugleitet. Den Eingang der Kündigung, sollte der Pflegdienst schriftlich bestätigen.
Zudem kann die Pflegekasse über den Wechsel informiert werden.

Rahmenverträge festlegen
Es empfiehlt sich, Rahmenverträge auszugestalten, diese verpflichten den Pflegedienst, die Aufgabe der Pflege solange zu übernehmen, bis ein anderweitiger Pflegedienst gefunden wird. Der Rahmenvertrag kann den Pflegedienst zu der Suche nach Ersatz verpflichten. 2.)

Welche Fristen sind für den Wechsel einzuhalten?


Der Patient kann den Pflegevertrag mit dem Pflegedienst mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Pflegedienste jedoch, sind zur Einhaltung von Kündigungsfristen angehalten.
Die Frist dauert in der Regel 14 Tage an. In besonderen Fällen in denen kein schriftlicher Pflegevertrag vorliegt, muss der Pflegedienst dem Patienten die Möglichkeit bieten, einen weiteren Pflegedienst zu beauftragen um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
Der Bundesgerichtshof hat am 09. Juni 2011 entschieden, dass gestellte Kündigungsfristen an Patienten und Kunden unwirksam sind. (III ZR 203/10)

Fristlose Kündigung des Pflegevertrags durch den Pflegedienst
Die Dienstleistung des Pflegedienstes, wird als Dienst höherer Art bezeichnet, da der Tätigkeit ein Vertrauensverhältnis zu Grunde liegt.
Nach § 307 BGB ist der Patient berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen, wenn Vertrauensbruch vorliegt oder wenn eine Benachteiligung des Patienten vorliegt.
Der Pflegedienst kann ebenso unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung des Vertrags einreichen. Die Fristen können individuell, vor Vertragsschluss vereinbart und im Vertrag schriftlich verankert werden.
3.)

Muss die Kasse einen Wechsel bewilligen?


Die Krankenkasse, sowie auch die Pflegekasse sind an der Genesung und am Wohlbefinden des Patienten orientiert. Wird ein Wechsel des Pflegedienstes angestrebt, wird die Kasse idealer Weise darüber informiert. In der Regel steht einem Wechsel des Pflegedienstes nichts im Wege. Der Wechsel des Dienstleistungsunternehmens sollte in schriftlicher Form, bei der Kasse eingehen. Somit liegt dem Patienten ein Nachweis über die Mitteilung vor. 1.)

Was tun bei einem Ablehnungsbescheid durch die Kasse?
Sollte die Kasse widererwartend einen Ablehnungsbescheid erteilen, kann hierzu ein Widerspruch erfolgen. Zudem empfiehlt sich der Gang zu einem Sozialverband, der im Falle einer Ablehnung oder einer geplanten Klage gegen den Versicherer, eine umfangreiche Unterstützung anbietet. 2.)

Wichtige Informationen zum Widerspruch
Die Frist zur Einhaltung eines Widerspruchs beträgt 4 Wochen. Sozialverbände und Pflegestützpunkte, aber auch Verbraucherzentralen beraten umfangreich zu diesem Thema. Der Widerspruch samt Begründung muss in schriftlicher Form bei der Kasse eingereicht werden. In einigen Fällen ist die Unterstützung des behandelnden Arztes wirksam. 1.)

Hilfe von Pflegekassen und Pflegestützpunkten und kommunalen Verbraucherverbänden


Beim Pflegedienstwechsel hilft die Kasse des versicherten Patienten weiter und gibt genaue Anleitungen zur Fortversicherung, Weiterzahlung, Pflegefortsetzung usw. In den kommunalen Einrichtungen sind Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände für Angehörige und Patienten, als beratende und unterstützende Ansprechpartner angestellt. 2.)

Mögliche Nachteile beim Wechsel des Pflegedienstes


Entscheidet man im Affekt oder zu Voreilig, kann unter Umständen eine Versorgungslücke entstehen. Um dies zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig um einen Ersatz bemühen, bzw. die Familie auf die bevorstehende Situation vorbereiten.
1.)

Wichtig ist vor Allem die Zufriedenheit des Patienten, damit der Lebensabend in harmonischer und wohlbefindlicher Atmosphäre gelebt werden kann. Dieses Ziel sollte im Fokus aller Pflegedienste stehen.

Quellen:
1.)
https://www.beim-pflegen-gesund-bleiben.de/wp-content/uploads/2011/11/Was-mache-ich-wenn-ich-probleme-mit-dem-pflegedienst-habe.pdf

2.)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/darf-mir-der-pflegedienst-von-heute-auf-morgen-kuendigen-13440

3.)
https://www.pflegerechtsberater.de/urteile/kuendigungsfristen-fuer-pflegekunden-sind-unwirksam.html