Wer zahlt den Pflegedienst ?

wer zahlt den pflegedienst
Wer kommt für die Kosten auf die ein Pflegedienst mit sich bringt?

Jeder von uns kann schneller als man es sich vorstellen mag in eine Situation geraten aus der man pflegebedürftig herauskommt, dies kann beispielsweise durch ein Unfall oder eine Erkrankung geschehen, besonders häufig kommt ein Pflegedienst jedoch bei älteren Menschen zum tragen.


Pflege ist auf unterschiedliche Arten möglich, zum Einen kann diese von einem Angehörigen oder Bekannten durchgeführt werden, zum Anderen durch eine 24 Stunden Betreuung oder einen Pflegedienst. Sobald jemand in diese Situation gerät stellt sich schnell die Frage, wie oder wer finanziert die benötigte Pflege?

Also wer zahlt den Pflegedienst ?

 
Jeder von uns kann schneller als man es sich vorstellen mag in eine Situation geraten aus der man pflegebedürftig herauskommt, dies kann beispielsweise durch ein Unfall oder eine Erkrankung geschehen, besonders häufig kommt ein Pflegedienst jedoch bei älteren Menschen zum tragen.

Pflege ist auf unterschiedliche Arten möglich, zum Einen kann diese von einem Angehörigen oder Bekannten durchgeführt werden, zum Anderen durch eine 24 Stunden Betreuung oder einen Pflegedienst. Sobald jemand in diese Situation gerät stellt sich schnell die Frage, wie oder wer finanziert die benötigte Pflege?

Wer zahlt den Pflegedienst ?

Um eine finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten zu können, muss im Vorfeld durch den medizinischen Dienst oder durch die Pflegekasse ein Pflegegrad ermittelt werden. Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen können dann, für eine heimische Pflege genutzt werden.
Da schnell hohe Kosten entstehen können, ist es nicht selten der Fall, das man mit dem eigenen Einkommen und den Mitteln der Pflegekasse nicht zurecht kommt. In diesen Fällen kann eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, für die Pflegekosten bei dem ansässigen Sozialamt beantragt werden.

Das die Preise der Leistungen eines Pflegedienstes nicht gerade günstig sind, ist klar, wenn man an den Aufwand dieser Einrichtungen denkt, doch wenn jemand tatsächlich pflegebedürftig ist und der bereits erwähnte Pflegegrad ermittelt wurde, beteiligt sich die Pflegekasse in jedem Fall an den Pflegekosten.
Genauso verhält es sich mit einer eventuell vorhandenen privaten Pflegevollversicherung, diese leistet auch erst dann wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Pflegegrad vorliegt oder das eine Pflege aus medizinischen Gründen nötig ist.
Ein ambulanter Pflegedienst der täglich in Anspruch genommen werden muss, kostet in der Regel mehrere hundert Euro pro Monat.
Bei einem großen Teil der Bevölkerung reicht das eigene Einkommen und das eventuell angesparte Vermögen, plus die Leistungen die die Pflegekasse auszahlt, leider nicht aus, um alle anfallenden Kosten abdecken zu können, glücklicher Weise können Sie, in solch einem Fall, weitere Unterstützung in Form von Sozialleistungen bei dem örtlichen Sozialamt beantragen.


In welchen Fällen sich die Pflegekasse an den anfallenden Pflegekosten beteiligt erfahren Sie hier. Die Pflegekasse übernimmt garantiert ein Teil der Kosten wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Damit die Pflegekasse möglichst zeitnah mit der Zahlung des Pflegegeldes beginnen kann, sollte man möglichst schnell einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse abgeben damit die Pflegekasse bzw. der medizinische Dienst den Pflegegrad bestimmen kann.
Sobald ein Betroffener oder dessen Angehörige die Pflege nicht mehr selbstständig erledigen können, ist man auf einen Pflegedienst angewiesen. Sobald ein Pflegegrad ermittelt wurde, stehen den Betroffenen die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse zu (ab dem Tag der Antragstellung).
Ein solcher Antrag ist sogar telefonisch möglich, die benötigten Formulare werden dann per Post oder Email geschickt. Den genauen Ablauf sollte man bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
Unterstützung bei der Planung und Organisation der Pflege findet man unter anderem bei der Diakonie oder einem anderen "Pflegestützpunkt", falls es Probleme bei der Antragstellung gibt finden Sie dort auch Hilfe und Unterstützung, eine Beratung vor der Antragsstellung kann sicherlich viele Fragen schon im Vorfeld beantworten.

In Deutschland existiert eine gesetzliche Pflegeversicherung, hierbei handelt es um eine Teilkaskoversicherung, spricht die Leistungshöhe der Pflegeversicherung sind begrenzt und reichen in vielen Fällen nicht aus, um alle Kosten zu decken.

Pauschal lässt sich natürlich nicht sagen welche Kosten und welche Leistungen anfallen werden, dies hängt vom Pflegegrad ab und wie häufig der Pflegedienst benötigt wird.

ACHTUNG: Alle Menschen mit einer bestehenden Pflegestufe wurden bereits zum 1.1.2017 automatisch von dem bisherigen Pflegegrad in den nächst höheren oder in den übernächsten Pflegegrad verschoben.

Haben Sie für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad erhalten und nehmen einen von der Pflegekasse genehmigten Pflegedienst in Anspruch über nimmt die Kasse die Kosten der Pflegegrade 2 bis 5 bis zu einer festgelegten monatlichen Grenze.
In diesem Zusammenhang hört und liest man häufig von den sogenannten Pflegesachleistungen, Kosten die nicht von der Pflegekasse abgedeckt werden, sind dann der Eigenanteil den man selber bei dem Pflegedienst bezahlen muss.

Nimmt man keinen Pflegedienst in Anspruch, sondern lässt einen Angehörigen oder Bekannten die benötigte Pflege durchführen, ist es ebenso möglich, für die Pflegestufen 2 bis 5 Pflegegeld zu beantragen.
In diesem Fall zahlt die Pflegekasse, einen an den Pflegegrad gekoppelten Geldbetrag aus. Dieses Geld kann dann an den Angehörigen ausgezahlt werden, der die Pflege übernommen hat.
Eine weitere Möglichkeit das Pflegegeld zu nutzen, ist einen nicht zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen oder auf ein ausländisches Unternehmen zurückzugreifen. Wichtig zu wissen: die Kostenbeteiligung für einen zugelassenen Pflegedienst fällt deutlich höher aus, als der ausgezahlte Pflegegeldbetrag.

2017 wurde das System / die Einteilung der Pflegegrade komplett überarbeitet, neu hinzugekommen ist der Pflegegrad 1. Der Pflegegrad 1 wird von den Pflegekassen unter gewissen Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro genehmigt, dieser Betrag kann für kleiner Leistungen eines Pflegedienstes, einer stunden weisen Betreuung oder für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Menschen die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 besitzen können den Entlastungsbetrag der Pflegestufe 1 zusätzlich beantragen.


Leider ist es grundsätzlich so, das Betroffene die Kosten die nicht von der Pflegekasse übernommen werden, selber tragen müssen. Da es immer häufiger Fälle gibt in denen das Einkommen und Vermögen nicht genügen, ist es wichtig schnellstmöglich zu handeln und bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Denn wie es bei allen Ämter üblich ist, übernimmt das Sozialamt die Kosten erst ab dem Zeitpunkt an dem ein Antrag eingereicht wurden ist.

Menschen die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten die sogenannte "Hilfe zur Pflege", in diesen Fällen versucht das Sozialamt zumindest einen Teil der Kosten den Angehörigen in Rechnung zu stellen.
Grundlage die eine solche Forderung möglich machen, ist der Unterhaltsanspruch den Eltern unter gewissen Voraussetzungen gegenüber ihren Kindern haben.

Aus diesem Grund ist es Rechtens, dass das Sozialamt die Kinder der Betroffenen bezüglich einer Kostenübernahme hinzuzieht und von diesen Auskünfte über deren Einkommen und Vermögen einholt. Aufgrund dieser Auskünfte wird jeder Fall für sich alleine bearbeitet und einer Berechnung unterzogen.
Genauere Informationen können Sie sich bei ihrem zuständigen Sozialamt geben lassen. Dort wird man Ihnen auch eine genaue Angabe über die Zuständigkeit erteilen können.