Wo beantrage ich einen Pflegedienst ?

Pflegedienst beantragen - die wichtigsten Informationen

Die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen ist eine persönliche und individuelle Angelegenheit und betrifft nicht selten, die ganze Familie. Die Vertrauensbasis steht für uns und die Zusammenarbeit mit den Patienten im Vordergrund. Egal ob Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder 24 Stunden Betreuung, wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. Für viele Menschen stellt sich erst einmal die Frage, "wo beantrage ich einen Pflegedienst?", die wichtigsten Infos und Eckdaten haben wir für Sie zusammengestellt.

Kurzfristige Pflege - für Antragstellung keine Zeit


Leider ereignen sich immer wieder Schicksale, die keine langfristige Planung und Antragstellung zulassen. Herzinfarkte und Schlaganfälle gehören zu den häufigsten Krankheiten, bei denen die Angehörigen durch plötzliche Erkrankung überlastet sind. In diesen Fällen versuchen wir schnellstmöglich unseren Dienst zur Verfügung zu stellen.

Wichtige vorab Informationen zur Beantragung eines Pflegedienstes- wo beantrage ich einen Pflegedienst?


Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, jedoch kann der Patient die Kosten auch selbst tragen. Es empfiehlt sich jedoch langfristig, einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen, um Kosten einzusparen. Maßgeblich entscheidend für den Leistungsumfang der Kasse ist der Pflegegrad. Dieser kann in schriftlicher Form an die Krankenkasse gestellt werden, hierzu findet man im Internet Musterbeispiele zur Verwendung. Die Krankenkasse entsendet den Medizinischen Dienst, der die Lebenssituation und den Gesundheitszustand des Patienten bewertet. Aus den vorliegenden Daten ermittelt der Gutachter den Pflegegrad. Der Pflegegrad beziffert die Höhe der Sach- und Pflegeleistungen des Versicherten.

Wo beantrage ich einen Pflegedienst?


Der Antrag wird über die Krankenkasse gestellt, die Pflegekasse ist an die zuständige Krankenkasse des Versicherten gebunden. Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen aus der Pflegekasse ist, dass der Patient, vor Antragstellung, mindestens 2 Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt hat.

Wichtige Infos zum Thema "wo beantrage ich einen Pflegedienst"


Zeitpunkt der Antragsstellung:
Am besten wird der Antrag so früh wie möglich gestellt, damit der Patient optimal versorgt wird und die Angehörigen entlastet werden. Das Wohl aller Personen in einem pflegebedürftigen Haushalt liegt uns am Herzen. Um finanziell abgesichert zu sein, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und den Antrag rechtzeitig stellen. Verpasst man den Zeitpunkt, kann das Geld nicht rückwirkend eingefordert werden. Der Antragsteller erhält die Bewilligung ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Wird der Antrag am 26.10 gestellt bekommt man die Zahlung rückwirkend bis zum 01.10. ausbezahlt. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich, selbst wenn die Krankheit bereits mehrere Monate oder Jahre besteht.

Welche Anzeichen sprechen für die frühzeitige Antragstellung?
Sobald ein Angehöriger Hilfe im Alltag benötigt und zunehmend in Bewegung, Motorik oder Geisteszustand labil wirkt, sollte die Überlegung aufkommen, einen Pflegegrad zu beantragen. Es gilt die Alltagskompetenzen der Person genau zu betrachten, denn viele Krankheiten ziehen einen schleichenden Prozess nach sich. Wichtig ist es, dem Patienten die Angst zu nehmen, den Mut zu geben, den Weg zu gehen, sich Hilfe zu nehmen, wenn man es am nötigsten hat. Einige Menschen zögern zu lange, wollen nicht zur Last fallen oder empfinden ein Schamgefühl. Diese Sorgen sind unberechtigt, denn jedem steht Hilfe zu.

Wie lange dauert es bis der Medizinische Dienst einen Termin vereinbart?
Dauer und Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Terminbestätigung durch den Medizinischen Dienst, darf maximal 25 Tage betragen. Dieser zeitliche Rahmen ist gesetzlich festgelegt. Der Medizinische Dienst bestätigt den Termin schriftlich. Innerhalb diesen Zeitraumes muss der Versicherer feststellen ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit feststeht.

Formulierung des Antrags
In der Regel genügt ein Anruf bei der Krankenkasse oder ein Einzeiler, mit der Ankündigung, dass ein Pflegegrad beantragt wird. Die Krankenkasse sendet dem Antragsteller ein Formular zu, der Medizinische Dienst wird beauftragt. Der Medizinische Dienst übernimmt die Terminvereinbarung, diese wird schriftlich bestätigt.
Die schriftliche Variante stellt die sicherste Antragsform dar, da man hier einen Nachweis für die Antragsstellung zur Hand hat. Es sollte dringend nochmals darauf hingewiesen werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Zeitrahmen für die Bestimmung eines Pflegegrades bei 25 Tagen liegt. Vergeht zu viel Zeit bis zur Antragszusendung sollten sie dringend telefonisch nachhaken und nicht zögern.

Hilfestellung bei der Antragstellung - Wo beantrage ich einen Pflegedienst?
Die Antragsformulare sind nicht selten kompliziert formuliert, somit sind sich viele Angehörige und Patienten unsicher, welche Angaben in welchem Umfang zu tätigen sind. Hierzu gibt es einige Hilfestellungen durch Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte. Diese Institutionen geben genaue Formulierungsanweisungen und Ratschläge mit auf den Weg, damit einer reibungslosen Antragsstellung nichts mehr im Wege steht.

Kostenzusammensetzung für die Leistungen des Pflegedienstes


Die Pflegedienstleistungen setzen sich aus unterschiedlichen Leistungsfeldern zusammen. Für die optimale Versorgung der pflegebedürftigen Person, müssen meist mehrere Tätigkeiten ausgeführt werden, die unterschiedlichen Abrechnungsgrundlagen unterlegen sind. Wir beurteilen in einem gemeinsamen Gespräch die Einstufung und die zugesprochenen Leistungen, daraus erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der ihrer Krankenkasse zugesendet wird.

-Kosten für die Behandlungspflege
Diese Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, die Kosten werden vom Versicherer zu 100% getragen.

-Kosten für Wegegelder und Sachleistungen
Der Anfahrtsweg trägt ebenso zur Kostensteigerung bei, der Versicherer entrichtet eine Wegepauschale, um die Kosten zu minimieren. Die Sachleistungen, z.B. Krankenbetten, Gehilfen etc., werden nur in einem bestimmten Umfang von der Versicherung übernommen, der Restbetrag wird zu Kosten des Patienten umgelegt. Stehen Umbaumaßnahmen an, wird der Eigenanteil der Aufwendungen ermittelt, derzeit liegt dieser bei 3% der Gesamtkosten.

Fazit zum Thema "Pflegedienst beantragen und Informationen zur Antragstellung"
Die Hilfestellung und die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist entlastend und befreiend für alle Angehörigen und für den Patienten selbst. Für diese Leistung und diesen Comfort haben viele Versicherungsnehmer jahrelang eingezahlt. Durch die neue Aufstellung der Pflegeleistungen und die Unterteilung in die Pflegegrade, ist die vorgegebene Höhe der Zahlungen genau definiert. Die Aufteilung und die Leistungspakete können online eingesehen werden. Die vorzeitige Recherche kann auch dazu dienen, Versorgungslücken zu erkennen und diesen Risiken entgegenzuwirken. Damit niemand im Alter oder bei Krankheit unter verminderter Leistungszahlung zu leiden hat, sollte sich jeder rechtzeitig über die Versorgung im Ernstfall Gedanken machen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeversicherung/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413